AGB

Erklärungen gemäß § 5

DSCVRY Media GmbH
Grabenstraße 2
55262 Ingelheim am Rhein

Handelsregister: HRB 246788 B
Amtsgericht Mainz

Ust-ID DE455039321

E-Mail: info@dsvrymedia.com

Verantwortlich für die folgenden Inhalte gemäß § 55 Abs. 2 RStV

Vertreten durch: Jakob Heim, Malik Jungbeck

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB") gelten für alle Dienstleistungen, Coachingprogramme, Beratungen, Mitgliederbereiche sowie sonstige Angebote der DSCVRY Media GmbH, Grabenstraße 2, 55262 Ingelheim am Rhein (nachfolgend: „Anbieter" bzw. „Growth Partner").

(2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Programme zur Ausübung oder Erweiterung einer gewerblichen Tätigkeit buchen.

(3) Grundlage jedes Vertrags sind: das individuelle Angebot bzw. der Vertrag (nachfolgend: „Hauptvertrag"), diese AGB sowie eventuelle schriftliche Zusatzvereinbarungen.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden (nachfolgend auch: „Teilnehmer") werden nicht anerkannt.

(5) Im Zweifel gehen die Regelungen des individuell geschlossenen Hauptvertrags diesen AGB vor.

(6) Der Kunde bestätigt mit Vertragsschluss, Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zu sein. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Beratungsleistungen. Die konkrete Leistungsbeschreibung ergibt sich ausschließlich aus dem Hauptvertrag.

(2) Sofern im Hauptvertrag eine Garantie vereinbart wurde, gelten ausschließlich die dort genannten Voraussetzungen, Nachweise und Bedingungen.

(3) In diesen AGB werden keine eigenen Garantiebedingungen geregelt. Maßgeblich ist allein der Hauptvertrag.

(4) Über die im Hauptvertrag ausdrücklich geregelte Garantie hinaus schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Garantie begründet ausschließlich einen Rückerstattungsanspruch nach Maßgabe des Hauptvertrags und keine allgemeine Erfolgsschuld. Voraussetzung ist die vollständige Erfüllung aller im Hauptvertrag genannten Mitwirkungs- und Nachweispflichten.

(5) Der Zugang zu Live-Calls und Support erfolgt werktags, soweit vertraglich vereinbart. An Feiertagen sowie zwischen dem 24.12. und dem 01.01. kann der Anbieter Umfang und Zeiten der Calls anpassen.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Präsentationen auf Webseiten, Social Media oder Werbeanzeigen stellen keine Angebote, sondern unverbindliche Informationen dar.

(2) Der Vertragsschluss kann telefonisch, per Video-Call, über eine digitale Signatur oder in Textform erfolgen.

(3) Bei fernmündlichen Vertragsschlüssen verzichtet der Kunde auf das Erfordernis einer nachträglichen Textform, sofern nicht anders vereinbart.

§ 4 Preise und Zahlung

(1) Sämtliche Preise sind netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung ist – sofern nicht im Hauptvertrag anders geregelt – sofort mit Vertragsschluss fällig.

(3) Die Verpflichtung des Teilnehmers zur Zahlung der Vergütung bleibt auch bei einer Pausierung der Dienstleistungen auf Wunsch des Teilnehmers bestehen.

§ 4a Leistungsbezogene Sachleistung (Award)

Die im Hauptvertrag vereinbarte Vergütung umfasst neben der Beratungs- und Begleitdienstleistung auch einen Anspruch auf eine leistungsbezogene Sachleistung in Form von physischen Awards (nachfolgend: „Award").

Der Anspruch auf den Award entsteht aufschiebend bedingt (§ 158 Abs. 1 BGB) mit dem Nachweis eines programmbezogenen Zusatzumsatzes des Teilnehmers nach folgender Staffelung:

Der Nachweis des programmbezogenen Umsatzes ist vom Teilnehmer durch geeignete Unterlagen gegenüber dem Growth Partner zu erbringen.

Der Anspruch auf den Award ist spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Ende der Vertragslaufzeit geltend zu machen.

Der Award wird dem Teilnehmer nach erfolgreicher Prüfung auf Kosten des Growth Partners zugesandt. Art, Gestaltung und materieller Wert des Awards bestimmt der Growth Partner nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).

§ 5 Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

(1) Der Erfolg bei der Unternehmensoptimierung hängt entscheidend von der aktiven Mitwirkung des Teilnehmers ab.

(2) Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Growth Partner bei der ordnungsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen in angemessener Weise zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige, vollständige und unentgeltliche Bereitstellung sämtlicher für die Beratung erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte sowie Unterlagen. Der Teilnehmer stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Informationen richtig, vollständig und aktuell sind.

(3) Kommt der Teilnehmer seinen Mitwirkungspflichten ganz oder teilweise nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nach, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen angemessen. Der Growth Partner haftet nicht für Verzögerungen, Leistungseinschränkungen oder Mehrkosten, die auf der Verletzung der Mitwirkungspflichten des Teilnehmers beruhen.

§ 6 Zahlungsverzug des Teilnehmers

(1) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, ist der Growth Partner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(2) Ist eine Zahlung in monatlichen Raten vereinbart, gerät der Teilnehmer mit der Zahlung einer Rate in Verzug, wenn der Betrag bis zu dem im Zahlungsplan festgelegten Fälligkeitsdatum nicht auf dem Geschäftskonto des Growth Partners eingegangen ist. Im Falle des Verzugs ist der Growth Partner berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(3) Gerät der Teilnehmer mit der Zahlung von 2 aufeinanderfolgenden Raten oder eines nicht unerheblichen Teils davon in Verzug, ist der Growth Partner berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Fall ist der Growth Partner berechtigt, sämtliche vereinbarten Leistungen unverzüglich einzustellen. Die Geltendmachung weitergehender gesetzlicher Ansprüche, insbesondere Verzugszinsen sowie etwaiger Verzugsschäden, bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(4) Im Falle einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs gemäß Absatz 3 ist der Teilnehmer zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der dem Growth Partner durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entsteht. Der Schadensersatz umfasst die Vergütung, die bis zu dem Zeitpunkt angefallen wäre, zu dem der Vertrag erstmals ordentlich hätte gekündigt werden können. Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Haftungsausschluss

(1) Der Growth Partner haftet unbeschränkt:

(2) Im Übrigen ist die Haftung des Growth Partners ausgeschlossen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

(1) Die Parteien sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht auch über die Beendigung der Vertragsbeziehung hinaus.

(2) Die Parteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Dienstleistungserbringung überlassenen und bekanntgewordenen vertraulichen Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Daten, Unterlagen, Geschäftsgeheimnisse und sonstiges Know-how, der jeweils anderen Partei (nachfolgend: „vertrauliche Informationen") streng vertraulich zu behandeln und ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der anderen Partei keinem Dritten gegenüber zu offenbaren oder weiterzugeben. Erlaubt ist die Offenbarung oder Weitergabe, soweit es zur Leistungserbringung erforderlich ist.

(3) Die Verpflichtung gemäß Absatz 2 gilt nicht für solche vertraulichen Informationen, die

(4) Erlaubt ist die Weitergabe an gesetzlich zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater).

§ 9 Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte

(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, verbleiben sämtliche Rechte, insbesondere Urheberrechte und sonstige Rechte an geistigem Eigentum, an allen im Rahmen des Vertrags durch den Growth Partner bereitgestellten Informationen, Methoden, Unterlagen sowie sonstigen Arbeitsergebnissen ausschließlich bei dem Growth Partner.

(2) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, die in Absatz 1 genannten Arbeitsergebnisse für andere als die vertraglich ausdrücklich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.

(3) Sämtliche Inhalte (Videos, Skripte, Kurse etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Weitergabe, Veröffentlichung oder Vervielfältigung ist untersagt.

(4) Zugänge werden ausschließlich persönlich für die Dauer der Vertragslaufzeit bereitgestellt. Account-Sharing ist ohne ausdrückliche Zustimmung verboten.

(5) Bei Verstößen kann der Zugang gesperrt werden; der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.

§ 10 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

(1) Der Teilnehmer ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt oder wird von dem Growth Partner nicht bestritten.

(2) Der Teilnehmer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und der Gegenanspruch unbestritten oder entscheidungsreif ist.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem Hauptvertrag.

(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 12 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Der Teilnehmer hat stets respektvoll gegenüber anderen Teilnehmern sowie Mitarbeitern zu handeln.

(2) Bei Störungen, unangemessenem Verhalten oder Regelverstößen kann der Anbieter den Teilnehmer nach einmaliger Verwarnung aus Calls, Gruppen oder Programmen ausschließen. Die Zahlungspflichten bleiben bestehen.

§ 13 Erfüllung und Drittleister

(1) Der Anbieter erbringt die Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und kann sich zur Durchführung Dritter bedienen.

(2) Es wird ausschließlich eine Dienstleistung geschuldet. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird – vorbehaltlich einer ausdrücklich vereinbarten Garantie im Hauptvertrag – nicht geschuldet.

§ 14 Widerrufsrecht

Da Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

§ 15 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters. Der Kunde willigt widerruflich ein, per Fernkommunikation (E-Mail, Telefon, WhatsApp etc.) kontaktiert zu werden.

§ 16 Seminare und Veranstaltungen (falls genutzt)

(1) Buchungen von Seminaren und anderen Veranstaltungen sind verbindlich.

(2) Rücktritte sind nur aus wichtigem Grund möglich; es gelten die im Angebot vereinbarten Stornobedingungen.

(3) Ersatzteilnehmer bedürfen der Zustimmung des Anbieters.

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder des Hauptvertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(2) Diese AGB und sämtliche auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.

(3) Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB oder den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen sind die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig.

(4) Sollten gegenwärtige oder zukünftige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. § 139 BGB findet ausdrücklich keine Anwendung. Dasselbe gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese AGB eine Lücke enthalten. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke soll von den Parteien eine angemessene Regelung vereinbart werden, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser AGB gewollt haben würden, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. Beruht die Unwirksamkeit bzw. Nichtigkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung auf einem darin festgelegten Maß der Leistung oder der Zeit (Frist oder Termin), so gilt das der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommende, rechtlich zulässige Maß als vereinbart.

(5) Die Leistungen stellen keine Fernunterrichtsleistungen im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) dar. Eine systematische Wissensvermittlung, ein Lehrplan oder eine Lernerfolgskontrolle sind nicht geschuldet.